WIR MACHEN URLAUB!
Ab dem 26.05.2025 bis einschließlich 30.05.2025 haben Wir Betriebsurlaub.
In diesem Zeitraum steht Ihnen das Tierärztliche Gesundheitszentrum Anicura in Kleve zur Seite.
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Tier alles Gute!
Sachkundenachweis
Man schafft sich einen Hund an oder besitzt bereits einen großen Hund
und plötzlich bekommt man einen Brief der Behörden, in dem man aufgefordert wird, einen Nachweis über Kenntnisse zur Haltung eines großen Hundes vorzulegen.
Erforderlich ist außerdem eine Bestätigung, dass der Hund fälschungssicher
mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist, dass eine Hunde-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen wurde und dass eben ein gültige Sachkundenachweis vorliegt.
Doch was ist dieser Sachkundenachweis?
Ein Sachkundenachweis muss der zuständigen Behörde nachgewiesen werden,
wenn man einen Hund mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm
oder ein Gewicht von mindestens 20 kg besitzt.
Der Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen und Hundehaltern ist
durch die Behörde gemäß § 11 Absatz 3 Hundegesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW)
geregelt und wird durch die Sachkundebescheinigung eines
anerkannten Sachverständigen oder einen durch die Tierärztekammern benannten Tierarzt erteilt.
Die Abnahme der Sachkundeprüfung wird, in Form eines informativen Beratungsgespräches,
sowie ein multiple Choice Test mit 30 Fragen indem mind. 20 Fragen richtig
beantwortet werden müssen, durchgeführt.
Falsche Antworten werden in dem anschließenden
Beratungsgespräch thematisiert und geklärt.
Das Beratungsgespräch wird sich dabei auf das Sozialverhalten und
Ausdrucksformen des Hundes, die Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene,
das Erkennen typischer Gefahrensituationen mit Hunden, die Erziehung des Hundes,
sowie die Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden erstrecken.
Der Tierarzt kann die Ausstellung einer Bescheinigung ablehnen,
wenn er nach Auswertung der Antworten des Fragebogens und dem
anschließenden Beratungsgespräch zu der Überzeugung gekommen ist,
dass die Haltungsperson nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.
Gerne melden Sie sich telefonisch in der Praxis für einen Termin zum Sachkundenachweis!
Sie können sich vorab im Internet die Fragebögen sowie die dazugehörigen
Lösungsschablone anschauen und sich vorbereiten.
Den Link zum Fragebogen finden sie hier:

Eine KATZENFREUNDLICHE PRAXIS wird bei uns GROß geschrieben!
Besonders wichtig ist für uns ein artgerechter Umgang mit unseren Patienten, um damit die Reduzierung des mit einem Tierarztbesuch verbundenen Stresses für die Katze und ihren Halter zu minimieren. Denn Katzen sind keine kleinen Hunde und erfordern ein völlig anderes Handling.
Eine kurze Wartezeit durch Terminvergabe sowie ein ruhiger, getrennter Wartebereich für Hunde und Katzen steht an erster Stelle.
Falls dennoch zu viel Unruhe im Wartebereich entsteht, können sie mit Ihrer Katze natürlich auch im Auto warten.
Die erhöhte Abstellmöglichkeit der Katzenkörbe an der Rezeption ermöglichen der Katze eine Rundum-Sicht, welche die Patienten bevorzugen.
In den Behandlungsräumen werden die Tiere in Ruhe und mit viel Geduld behandelt.
Das sanfte, respektvolle Handling ihres Stubentigers ist die Basis für einen kooperativen Patienten.
Wir versuchen das Praxiskonzept immer wieder den Bedürfnissen unserer Patienten und Patientenbesitzer anzupassen und bestmöglich zu gestalten.
Wir freuen uns über jeden Stubentiger!
Notdienst – top aktuell
Für Notfälle an den Wochenenden haben sich nun mehrere Tierarztpraxen im Kreis Kleve und Umgebung zu einem haustierärztlichen Notdienstring zusammen geschlossen.
Von Freitag 20.00 Uhr – Montag 8.00 Uhr erfahren Sie unter der Rufnummer
0800 0060107
die Telefonnummer der diensthabenden Tierarztpraxis, bzw. werden an diese weitergeleitet.
Zusätzlich informiert Sie außerhalb der Sprechzeiten unserer Anrufbeantworter über aktuelle Notdienstregelungen.
Bei unaufschiebbaren Notfällen während der Woche bietet das
Tierärztliches Gesundheitszentrum AniCura Kleve von 18.00 Uhr – 24 Uhr einen Notdienst an.
Tel.: 02821 72400
Landwehr 8, 47533 Kleve
Außerdem bieten folgende Kliniken einen (teilweise eingeschränkten) Notdienst an:
Kleintierzentrum Duisburg-Asterlagen
Dr. Detlev-Rohwedder-Straße 11
47228 Duisburg
Tel.:. 02065-90380 (aktuell keine 24 Std. Bereitschaft)
Tierklinik Kaiserberg
Wintgerstr. 83
47058 Duisburg-Kaiserberg
Tel.: 0203-305370 (24 Std. Bereitschaft)
Bitte beachten Sie die erhöhten Gebühren, die nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) außerhalb der Öffnungszeiten zwischen 18.00 Uhr und 08.00 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen zu entrichten sind:
Notdienstgebühr 50,- € zzgl. Mwst.
jede tierärztliche Leistung wird mit dem 2-4 fachen Satz berechnet.

Verordnung zum Schutz freilebender Katzen
Impfung:
Vor jeder Impfung wird Ihr Tier gründlich untersucht, da nur ein gesundes Tier einen guten Immunschutz entwickeln kann. Idealerweise sollte der Hund/die Katze einige Tage vor dem Impfen entwurmt worden sein.
Bei Auslandsreisen ist eine gültige Tollwutimpfung, ein EU-Reisepass und eine Mikrochipkennzeichnung unbedingt erforderlich. Für viele Länder gelten besondere Bestimmungen, bei deren Einhaltung wir Sie gerne beraten.